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Vergabeverordnung (VgV) am 11.06.2010 in Kraft getreten!

Am 10.06.2006 wurde die Änderung der Vergabeverordnung (VgV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Nr. 30, S. 724 ff.).

Dies hat verschiedene Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der VOB/A u. B 2009 sowie der VOL/A 2009 und der VOF 2009. Die Änderungen traten am Tag nach der Bekanntmachung, also am 11.06.2010 in Kraft.

Seit diesem Tag sind die Regeln der VOB/A 2009, der VOL/A 2009 und der VOF 2009 auch auf alle Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte anzuwenden.

Um eine einheitliche Anwendung der VOB/A auch unterhalb der Schwellenwerte zu gewährleisten, hatte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nur Abschnitt 1 dieser Vergabeordnungen für den Bereich der Auftragsvergabe nach deren Bekanntmachung eingeführt. Die Abschnitte  2 blieben eine Einführung nach dem Inkrafttreten der Vergabeverordnung vorbehalten. Dies ist nun geschehen.

Gleiches gilt für die VOB/B. Auch diese wird nun in ihrer Fassung 2009 für alle öffentliche Auftraggeber unterhalb und oberhalb der Schwellenwerte verbindlich.

Für private Verwender der VOB/B, die in ihren Verträgen jeweils auf die Geltung der neuesten VOB/B als Vertragsinhalt verwiesen haben, war die Fassung der VOB/B 2009 bereits mit dem Tag nach ihrer Bekanntmachung verbindlich. Dies erfolgte am 15. Oktober 2009. Allerdings wurde in der VOB/B 2009 lediglich die Nummerierung geändert. Die Inhalte sind gleich geblieben.

Save the Date: Personaltag am 10./11.10.2024

Den Flyer der letztjährigen Veranstaltung finden Sie hier