Praktikantenvergütung von 375 EUR pro Monat kann Lohnwucher sein

Wenn bei einem Praktikum nicht die Ausbildung, sondern die Arbeitsleistung im Vordergrund steht, ist ein Praktikantengehalt unter Umständen nicht ausreichend. Ein Praktikantenentgelt von 375 EUR im Monat ist jedenfalls dann sittenwidrig, wenn der Praktikant die Arbeit einer Vollzeitkraft verrichtet. Das geht aus einem Urteil des Baden-Württembergischen Landesarbeitsgerichts (LAG) in Stuttgart hervor.

Mit dieser Entscheidung entsprach das Gericht der Forderung einer Hochschulabsolventin, die wegen ihrer Arbeitslosigkeit ein Praktikum begonnen hatte. Dabei wurde sie jedoch nur in einer Abteilung des beklagten Unternehmens eingesetzt und erbrachte dort die Leistung einer sonst erforderlichen Vollzeit-Arbeitskraft. Vor Gericht verlangte sie die Nachzahlung eines ihrer Tätigkeit angemessenen Monatsgehalts. 

Das sprach das Gericht ihr zu. Der Arbeitgeber habe hier Lohnwucher betrieben, weil die Praktikantin in Vollzeit weisungsabhängig tätig gewesen sei und für den Betrieb notwendige Arbeit geleistet habe. Die Zahlung einer normalen Praktikumsvergütung sei in diesem Fall sittenwidrig (AZ: 5 Sa 45/07).

Save the Date: Personaltag am 10./11.10.2024