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20.06.2012: OLG Bamberg sichert die freie Anwaltswahl für Rechtsschutz-Versicherte

Erfolgreiche Klage der Rechtsanwaltskammer München: Mit seinem heute verkündeten Berufungsurteil hat das OLG Bamberg ein viel besprochenes Urteil des Landgerichts Bamberg vom November 2011 aufgehoben und einer von der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützten Klage der Rechtsanwaltskammer München in vollem Umfang stattgegeben. 
Der verklagten Rechtsschutzversicherung wurde verboten, von ihren Versicherungsnehmern eine höhere Selbstbeteiligung bei späteren Schadensfällen zu verlangen, wenn im aktuell gemeldeten Schadensfall nicht eine vom Versicherer empfohlene Kanzlei, sondern ein vom Versicherungsnehmer selbst gewählter Anwalt mandatiert wird.
Die Bamberger Richter haben die Revision zum BGH zugelassen. Die Urteilsgründe liegen bislang noch nicht vor. Es bleibt abzuwarten, ob Karlsruhe das letzte Wort sprechen muss (Az. 3 U 236/11). 

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