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Schweiz und Deutschland unterzeichnen Doppelbesteuerungsabkommen

Bundesrat Hans-Rudolf Merz und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble haben am 27. 10. 2010 eine gemeinsame Erklärung zur Aufnahme von Verhandlungen im Steuerbereich zwischen der Schweiz und Deutschland unterzeichnet. Während des Treffens in Bern unterzeichneten die Minister zudem das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard.

Mit der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung vereinbarten Bundesrat Merz und Bundesfinanzminister Schäuble, Verhandlungen über eine Erweiterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Steuerbereich und über den verbesserten Marktzugang für Banken aufzunehmen. Die Verhandlungen werden auf den Sondierungsgesprächen basieren, die eine gemeinsame Arbeitsgruppe in den vergangenen Monaten geführt hat. Die Verhandlungen sollen Anfang 2011 aufgenommen werden.

Die Schweiz und Deutschland sind überzeugt, dass die Verhandlungen zu einer fairen und dauerhaften Lösung im Interesse beider Staaten führen werden. Beide Seiten wollen mit einer neuen Lösung Wettbewerbsverzerrungen im Steuerbereich vermeiden. Deutsche Steuerzahler sollen nicht davon abgehalten werden, ein Konto in der Schweiz zu halten. Die Aussicht auf mögliche Steuerhinterziehung soll jedoch in Zukunft kein Element in den Anlageüberlegungen deutscher Steuerzahler mehr darstellen.

In den Sondierungsgesprächen haben die Schweiz und Deutschland eine Lösung ins Auge gefasst, die einerseits den Schutz der Privatsphäre von Bankkunden respektiert, anderseits aber auch die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche gewährleistet. Damit hätte man ein System, das in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkäme.

  • Die Lösung, deren Details in den Verhandlungen geregelt werden sollen, umfasst insb. folgende Punkte:
    Regularisierung der Vergangenheit: Unversteuerte Altgelder sollen regularisiert werden.
  • Abgeltungssteuer für die Zukunft: Künftige Erträge sollen über  eine Abgeltungssteuer erfasst werden, wobei der Steuersatz noch zu verhandeln ist. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, nach deren Bezahlung grundsätzlich die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist. Um Umgehungsmöglichkeiten der Abgeltungssteuer zu verhindern, wird eine erweiterte Amtshilfe vereinbart. Diese sieht vor, dass die deutschen Behörden Amtshilfegesuche stellen können, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen. Die Gesuche sind zahlenmäßig beschränkt und bedürfen eines plausiblen Anlasses. So genannte „Fishing Expeditions“ sind ausgeschlossen.
  • Weitere Elemente: Die Schweiz und Deutschland beabsichtigen, Fragen des gegenseitigen Marktzutritts für Finanzinstitute zu lösen. Ebenfalls soll die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten gelöst werden.
  • Zum Paket gehört auch die Lösung der Problematik möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern. 


Mit dem vorgeschlagenen Vorgehen wird die Schweiz ihre Finanzplatzstrategie kohärent und glaubhaft umsetzen, wonach der Finanzplatz Schweiz auf die Verwaltung versteuerter Gelder setzt.

Save the Date: Personaltag am 10./11.10.2024

Den Flyer der letztjährigen Veranstaltung finden Sie hier