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Neue Fachanwaltschaft in der Kanzlei

Mit Urkunde der Rechtsanwaltskammer Stuttgart vom 03.04.2024 wurde Frau Rechtsanwältin Stephanie Stolz der Titel als "Fachanwältin für Verkehrsrecht" verliehen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis besonderer theoretische Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Verkehrszivilrecht und des Verkehrsverwaltungsstrafrechts.

Sie haben Fragen zum Verkehrsrecht? Stephanie Stolz (07931/9702 - 12)

Save the Date: Personaltag am 10./11.10.2024

Den Flyer der letztjährigen Veranstaltung finden Sie hier