• Speed

    Schnelligkeit

    Wir achten die begrenzte Zeit unserer Mandanten.
    Deshalb fühlen wir uns zu einer schnellen Reaktion auf alle Anfragen verpflichtet.
    Unsere Kanzlei ist organisatorisch auf kurze Abläufe ausgerichtet.

  • Kompetenz

    Kompetenz & Kreativität

    Konsequente Spezialisierung unserer Fachanwälte und Rechtsanwälte auf Basis fundierter betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, verbunden mit einer fortwährenden Weiterbildung, bilden das juristische Know-how für eine erfolgreiche Beratung.

  • Zusammenarbeit

    Zusammenarbeit

    Wir pflegen einen offenen, fairen und von gegenseitigem Verständnis und Verstehen geprägten Umgang von Mandant und Anwalt mit festen Ansprechpartnern für eine dauerhafte Zusammenarbeit.
  • Transparenz

    Transparenz

    Jeder Mandant wird von uns über den aktuellen Verhandlungs- und Verfahrensstand sowie die Chancen und Risiken der Rechtsangelegenheit stets und vollständig informiert.

  • Availability

    Verfügbarkeit

    Unseren Mandanten stellen wir alle erforderlichen Kräfte zur Verfügung. Unser freundliches Team sorgt für kurzfristige Termine und umgehenden Kontakt zum vertrauten Berater.

Willkommen bei

KONRAD & DOLLMANN
Wirtschaftsrecht für die Region der Weltmarktführer

Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete, überregional tätige Anwaltskanzlei mit Sitz in Bad Mergentheim beraten wir vorwiegend Unternehmen und Privatpersonen aus der Region Heilbronn-Franken und Mainfranken. Eine unserer besonderen Stärken ist der Mittelstand: Wir kennen seine Herausforderungen. Wir identifizieren uns mit seinen Zielen.

Ganz gleich, wann und wo Sie uns brauchen: Wir bieten Ihnen präzisen und praktischen Rechtsrat bei allen branchenrelevanten Fragestellungen mit der individuellen Betreuung einer kleineren Einheit.

Aktuelle Urteile

Neue Fachanwaltschaft in der Kanzlei

Frau Rechtsanwältin Stephanie Stolz wurde der Titel als "Fachanwältin für Verkehrsrecht" verliehen.

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BAG klärt am 20.03.2024 Entgeltfortzahlung aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion bei behördlicher Absonderungsanordnung

Eine SARS-CoV-2-Infektion stellt auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer infolge einer behördlichen Absonderungsanordnung rechtlich unmöglich ist, die geschuldete Tätigkeit bei dem Arbeitgeber zu erbringen und eine Erbringung in der häuslichen Umgebung nicht in Betracht kommt.

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Betriebsratsvorsitzender im Café - statt bei einer Fortbildung

Wer auf Firmenkosten für eine Fortbildung angemeldet ist und diese für eine private Verabredung schwänzt, riskiert seinen Arbeitsplatz, entschied das LAG Niedersachsen am 28.02.2024.

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Weitere Fachanwaltschaft in der Kanzlei

Herrn Rechtsanwalt Dr. Steffen Reinhard wurde der Titel "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" verliehen.

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Save the Date: Personaltag am 10./11.10.2024

Den Flyer der letztjährigen Veranstaltung finden Sie hier